Katastrophen

Naturkatastrophenversicherung – gesetzliche Pflicht für Unternehmen in Italien ab 2025
Schutz vor den zunehmenden Risiken durch Naturereignisse
Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche und Flusshochwasser stellen eine wachsende Bedrohung für Unternehmen in Südtirol, in ganz Italien und weltweit dar.
In den letzten Jahren haben extreme Wetterereignisse stark zugenommen und verursachen immer häufiger massive Schäden an Gebäuden, Produktionsanlagen und Infrastruktur.
Um Unternehmen besser vor diesen Risiken zu schützen, hat der Gesetzgeber mit dem Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023, Art. 1, Absätze 101–112) sowie Gesetzesdekret Nr. 39/2025 eine Versicherungspflicht gegen Schäden durch Naturkatastrophen (Cat Nat) eingeführt.
Gesetzliche Grundlage
Die Verpflichtung basiert auf:
Folgen bei Nichtbeachtung
Unternehmen, die ihrer Versicherungspflicht gegen Katastrophenschäden nicht nachkommen, werden künftig von staatlichen und lokalen Beihilfen, Subventionen oder finanziellen Vergünstigungen ausgeschlossen – einschließlich jener, die im Falle von Naturkatastrophen bereitgestellt werden.
Nicht betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe (aziende agricole), da für sie bereits gesonderte Regelungen im Agrarsektor bestehen.
Indirekte Schäden – können Zusätzlich versichert werden.
Mit der richtigen Deckung schützen sich Unternehmen vor existenzbedrohenden Risiken, wahren ihre Liquidität und sichern die Kontinuität ihres Geschäftsbetriebs.
In den letzten Jahren haben extreme Wetterereignisse stark zugenommen und verursachen immer häufiger massive Schäden an Gebäuden, Produktionsanlagen und Infrastruktur.
Um Unternehmen besser vor diesen Risiken zu schützen, hat der Gesetzgeber mit dem Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023, Art. 1, Absätze 101–112) sowie Gesetzesdekret Nr. 39/2025 eine Versicherungspflicht gegen Schäden durch Naturkatastrophen (Cat Nat) eingeführt.
Gesetzliche Grundlage
Die Verpflichtung basiert auf:
- Haushaltsgesetz 2024 – Artikel 1, Absätze 101–112, Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023
- Gesetzesdekret Nr. 39/2025 – zur zeitlichen und inhaltlichen Konkretisierung der Umsetzung
Folgen bei Nichtbeachtung
Unternehmen, die ihrer Versicherungspflicht gegen Katastrophenschäden nicht nachkommen, werden künftig von staatlichen und lokalen Beihilfen, Subventionen oder finanziellen Vergünstigungen ausgeschlossen – einschließlich jener, die im Falle von Naturkatastrophen bereitgestellt werden.
Wer ist von der Versicherungspflicht betroffen?
Versicherungspflichtig sind:- Unternehmen mit Sitz in Italien,
- ausländische Unternehmen mit fester Niederlassung auf italienischem Staatsgebiet,
- Betriebe, die zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind.
Nicht betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe (aziende agricole), da für sie bereits gesonderte Regelungen im Agrarsektor bestehen.
Was muss versichert werden?
Die Versicherung muss direkte Schäden an den folgenden Vermögenswerten abdecken:- Gebäude und Betriebsstätten
- Anlagen und Maschinen
- Gewerbliche und industrielle Ausrüstung
- Grundstücke und Flächen, die Teil der Tätigkeit sind
Indirekte Schäden – können Zusätzlich versichert werden.
Warum jetzt handeln?
Die Naturkatastrophenversicherung (Cat Nat) ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch unternehmerische Verantwortung.Mit der richtigen Deckung schützen sich Unternehmen vor existenzbedrohenden Risiken, wahren ihre Liquidität und sichern die Kontinuität ihres Geschäftsbetriebs.